Nutzungsbedingungen
Der Dienst

Dieser Dienst wird vom Stadtplanungsamt Frankfurt am Main kostenlos angeboten. Das Stadtplanungsamt behält sich vor, den Leistungsumfang jederzeit zu ändern, zu erweitern und sowohl vorübergehend als auch endgültig einzustellen.

Urheberrecht / Copyright

Alle Texte, Bilder, Kartendarstellungen sowie das Layout und Design sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne vorherige Zustimmung des Stadtplanungsamtes nicht zu anderen als zum persönlichen privaten oder zu internen dienstlichen Zwecken verwendet werden. Insbesondere sind eine Veröffentlichung oder Veränderung der Inhalte ohne ausdrückliche Zustimmung unzulässig.

Gewährleistungs- / Haftungsregelung

Das Angebot des Dienstes des Stadtplanungsamtes steht unter dem Vorbehalt der technischen Verfügbarkeit. Dies gilt insbesondere in Hinblick auf Wartungsarbeiten und Ausfälle aufgrund von technischen Störungen.

Die auf den Seiten abrufbaren Inhalte sind nach bestem Wissen und unter Beachtung größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Auf die Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit und Verständlichkeit der bereitgestellten Informationen wird sorgfältig geachtet; eine Haftung hierfür wird jedoch nicht übernommen.

Eine Haftung für Schäden, die sich aus der Nutzung der angebotenen Informationen ergeben, ist ausgeschlossen.

Eine Haftung für etwaige Schäden, die beim Aufrufen oder Herunterladen von Daten durch Computerviren verursacht werden, ist ebenfalls ausgeschlossen.

Besondere Hinweise zum Bau- und Planungsrecht

Der Dienst informiert im Thema Bau- und Planungsrecht tagesaktuell über die gültigen und in Aufstellung befindlichen städtebaulichen Satzungen der Stadt Frankfurt am Main. Hier gilt es zu beachten, dass Bebauungspläne oder sonstige Satzungen geändert oder neu aufgestellt werden können. Ein erzeugter Ausdruck zeigt daher immer nur einen Auszug des zu diesem Zeitpunkt gültigen Planungsrechtes und dient daher lediglich zu Informationszwecken.

Alle Bildschirmdarstellungen und Ausdrucke stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar. Rechtsverbindliche Auskünfte über die aktuellen Planungs- und Verfahrensstände, insbesondere im Hinblick auf Bauvoranfragen und Baugenehmigungen können nur vom Stadtplanungsamt Frankfurt oder der Bauaufsicht Frankfurt erteilt werden.

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